Was ich daran nicht verstehe ist das die Änderung nicht bei allen Prüforganisationen angekommen ist. Müsste doch eigentlich Deutschlandweit einheitlich sein!
Was ich weiter nicht verstehe wie die Dichtigkeitsprüfung durchgeführt werden soll wenn die Gasbehälter ausgebaut sind!
Dann kann nach meiner Meinung die GAP nur noch eine autorisierte Werkstatt die GAP durchführen. Die dann die Gasbehälter aus und einbaut und wie danach vorgeschrieben die GAP durchführt. Anders geht es eigentlich nicht, dann ist der TÜV aber ganz aus der Nummer raus!